LAWINFO

Unternehmensfusion

QR Code

Unechte Fusion

Rechtsgebiet:
Unternehmensfusion
Stichworte:
Unternehmensfusion
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unechte Fusion

Typuskriterien:
  • Aktiven- und Passiven-Uebernahme nach den Regeln der Vermögensübernahme
  • Liquidation der Zielgesellschaft
    • Gesellschafterabfindung durch
      • Ausschüttung Liquidationserlös
      • Zahlung in cash (eine Art squeeze out)
  • Nicht Regelgegenstand des FusG
Gesellschafter:
  • Die Gesellschafter des übernommenen Rechtsträgers scheiden aus.
  • Die Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden wirtschaftlich zu den Berechtigen beider Gesellschaftsvermögen, welche sich nun in der übernehmenden Gesellschaft vereinigen.
Komplexität:
  • Formell: ja
  • Materiell: Nein
Verbreitung: gering
Ersatzvorgehen: echte Fusion

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.