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Unternehmensfusion

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Vermögensübertragung

Rechtsgebiet:
Unternehmensfusion
Stichworte:
Unternehmensfusion
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Fusionsgesetz (FusG) normiert im 5. Kapitel, Art. 69 – 71, das Institut der „Vermögensübertragung“:

  • Typuskriterien:
    • Partielle Universalsukzession
    • Aktiven- und Passiven-Uebernahme von Gesetzes wegen auf den übernehmenden Rechtsträger
    • Voraussetzungen
      • Formell
        • Schriftformerfordernis
        • Bei Grundstücken öffentliche Beurkundung
      • Materiell
        • Aktivenüberschuss
        • Detailliertes Inventar
        • Vermögensübernahmevertrag
        • Gegenleistung fakultativ
        • Handelsregisteranmeldung
      • Reduzierte Kontrolle
        • Kein Bericht
        • Keine Prüfung durch zugelassenen Revisionsexperten
      • Prävention
        • Erweiterter Gläubigerschutz
        • Information der Gesellschafter
  • Gesellschafter:
    • Keine Veränderung Mitgliedschafts- und Anteilsrechte
  • Komplexität:
    • Formell: Nein.
    • Materiell: Nein.
  • Verbreitung:
    • beachtlich
  • Ersatzvorgehen:
    • Vermögens- oder Geschäftsübernahme nach OR 181
    • Unternehmensspaltung

Weitere Detailinformationen unter:

Literatur

  • MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER / SETHE ROLF, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 12. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Bern 2018, § 25, Umstrukturierungen, 4. Exkurs: Die Vermögensübertragung, S. 884 ff., Rz 82 ff.
  • Botschaft 2000, BBl 2000 4361

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