Anforderungen
Im Prüfungsbericht nimmt ein zugelassener Revisionsexperte zu Fusionsbilanzen, Fusionsvertrag und Fusionsbericht also zur Transaktion, schriftlich Stellung (FusG 15 Abs. 4).
Die KMU-Gesellschafen können auf die Prüfung verzichten, sofern alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter zustimmen (FusG 14 Abs. 2).
Prüfungsgegenstand
Die Revisionsexpertin oder der Revisionsexperte muss prüfen,
- ob die vorgesehene Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft zur Wahrung der Rechte der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft genügt
- ob das Umtauschverhältnis für Anteile bzw. die Abfindung vertretbar ist
- nach welcher Methode das Umtauschverhältnis bestimmt worden ist und aus welchen Gründen die angewandte Methode angemessen ist
- welche relative Bedeutung ggf. verschiedenen angewendeten Methoden für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses beigemessen wurde
- welche Besonderheiten bei der Bewertung der Anteile im Hinblick auf die Festsetzung des Umtauschverhältnisses zu beachten waren.
Praxis
- Es werden anlässlich eines signingam selben Tag unterzeichnet:
- Fusionsvertrag
- Fusionsbericht
- Prüfungsbericht des Revisors
- Das closing findet nach erfolgter Zustimmung der Gesellschafter statt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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