Der Verpächter hat folgende Pflichten:
- Übergabe der nutzbaren Sache / Rechts im vereinbarten Zeitpunkt und im zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand
- Erhaltung des zum Gebrauch tauglichen Zustandes durch die notwendigen, grösseren Reparaturen, sobald ihm der Pächter davon Kenntnis gegeben hat (OR 279):
- Diese Bestimmung ist nicht auf die Unternehmenspacht zugeschnitten, weshalb sich eine detaillierte Regelung aufdrängt, welche konkreten Pflichten den Verpächter treffen.
- Der Verpächter haftet für zugesicherte Eigenschaften (z.B. Umsatz, Abwesenheit von Konkurrenz, etc.).
- Ob der Verpächter während der Pacht eine konkurrenzierende Tätigkeit aufnehmen darf, ist umstritten:
- Im OR wird kein Konkurrenzverbot des Verpächters während der Vertragsdauer resp. ein solches des Pächters nach der Vertragsdauer statuiert.
- In der Lehre ist das Bestehen eines solches Konkurrenzverbot umstritten.
- Das Bundesgericht verneint es (vgl. BGE 131 III 257).
- Die Parteien sollte diesbezüglich eine ausdrückliche Regelung treffen.
- Bezahlung der Kosten, die sich aus dem Eigentum an der Pachtsache ergeben (Liegenschaftssteuern, Grundgebühr für Kehrrichtbeseitigung, etc.)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:KaufvertragÜbersicht zum KaufvertragAutoren:HinterlegungEinleitung zur Hinterlegung (Lagerung, Lag...Autoren:AGB – Allgemeine Geschäftsbeding...Einleitung zu Allgemeine GeschäftsbedingungenAutoren:SchuldbeitrittEinleitung zum SchuldbeitrittAutoren:VerjährungEinleitung zur Verjährung in der SchweizAutoren:VerlagsvertragEinleitung zum Verlagsvertrag
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht