Auflösung
- nach Massgabe der Statuten
- durch Vereinsbeschluss
- nach Organverwaisung (nicht mehr statutengemäss bestellte Organe)
- durch richterliche Anweisung (bei rechts- und / oder sittenwidrigem Zweck)
- Eintragungspflicht der Auflösung bei im Handelsregister eingetragenem Verein
Liquidation
- nach den Vorschriften der Statuten und des Genossenschaftsrechtes