Organe
- Vereinsversammlung
- Vorstand
- ev. Revisionsstelle
Vereinsversammlung
- Definition
- Versammlung der Mitglieder (legislatives, oberstes Organ)
- Stimmrecht
- Pro Mitglied eine Stimme, vorbehältlich abweichender, nicht willkürlicher Statuten
- Beschlussfassung
- Vereinsversammlungsbeschlüsse werden – vorbehältlich abweichender Statutenregelung – mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Vereinsmitglieder gefasst
- Statuten können vorsehen
- eine ganze oder teilweise Übertragung der Befugnisse der Vereinsversammlung an eine Delegiertenversammlung
- eine schriftliche Ausübung des Stimmrechts der Mitglieder
Vorstand
- Definition
- Geschäftsführendes Organ
- Stimmrecht
- Pro Vorstandsmitglied eine Stimme, vorbehältlich abweichender, nicht willkürlicher Statuten
ev. Revisionsstelle
- wenn zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden:
- Bilanzsumme von CHF 10 Mio.;
- Umsatzerlös von CHF 20 Mio.;
- 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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