Im Testament oder Erbvertrag können im Rahmen der frei verfügbaren Quote auch wohltätige Organisationen bedacht werden. Am einfachsten ist es, ein Hilfswerk im Testament (oder Erbvertrag) mit einem bestimmten Betrag zu berücksichtigen, also mit einem Vermächtnis mittels Verfügung. Mit dem Vermächnis kann eine Organisation am Nachlass beteiligt werden, ohne ihr eine Erbenstellung einzuräumen.
Beispiele: Vermächtnis an gemeinnützige Organisationen
«Hilfswerk XY soll aus meinem Nachlass 50’000 CHF als Vermächtnis erhalten».
«Organisation XY soll 10 Prozent meines Barvermögens als Vermächtnis erhalten».
«Meine Lebenspartnerin Z soll mein ganzes bewegliches Vermögen als Vorvermächtnis erhalten. Sie darf dieses Vermögen im Sinne eines Vorvermächtnisses auf den Überrest brauchen und verbrauchen. Bei ihrem Versterben soll das Restvermögen der Stiftung XY als Nachvermächtnis zufallen».
Eine andere Möglichkeit, ein Hilfswerk am Nachlass zu beteiligen, ist eine Schenkung zu Lebzeiten:
Zertifizierte Schweizer Spendenorganisationen
Bevor Sie eine bestimmte Organisation in Ihrem Testament begünstigen, sollten Sie sich ein genaues Bild über deren Tätigkeiten und den Einsatz der Spendengelder machen.
Die Stiftung Zewo (Schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen) zeichnet vertrauenswürdige Hilfswerke aus der Schweiz mit einem Gütesiegel aus. Schweizer Spendenorganisationen erhalten das Gütesiegel nur bei erfolgreich bestandener Überprüfung durch die Stiftung Zewo. Zertifizierte Organisationen werden regelmässig auf den gewissenhaften Umgang mit den ihnen anvertrauten Spendengeldern kontrolliert.
Empfohlene Organisationen: | |
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Pro Senectute engagiert sich für ein selbstbestimmtes und würdevolles Älterwerden, für Lebensqualität und Lebensfreude im Alter. |
Pestalozzi-Stiftung für die Förderung der Ausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener aus schweizerischen Berg- und Randregionen. |
Zewo-zertifizierte Organisationen – nach Kategorien (Stand 2013): | |
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Merkblatt der Stiftung Zewo:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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