Ist die Auslieferung eines sich im Nachlass befindenden Gegenstandes geschuldet und erfüllt der Vermächtnisbeschwerte nicht gehörig, d.h. liegt eine Nichterfüllung oder Schlechterfüllung vor, so haftet er gegenüber dem Vermächtnisnehmer nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag (OR 419 ff.).
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Vermächtnis / Legat