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Vermächtnis / Legat
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Einleitung zum Vermächtnis / Legat
Rechtsgebiet:
Vermächtnis / Legat
Stichworte:
Legat, Vermächtnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIAAG
Durch ein Vermächtnis (auch Legat genannt), das im Testament oder Erbvertrag verfügt wird, kann eine Person am Nachlass beteiligt werden, ohne ihr eine Erbenstellung einzuräumen:
Das Vermächtnis ist eine erblasserische Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände (Sachwerte wie Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere oder Schmuck) oder einer Nachlass-Quote / eines festen Betrages ohne Einräumung einer Erbenstellung.
Vermächnisnehmer kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z.B. eine wohltätige Organisation) sein.
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