- im laufenden Mietverhältnis ist grundsätzlich eine Anpassung des Mietzinses nur nach der relativen Methode möglich (vgl. Anpassungsgründe für Mietzinse und Mietzinserhöhung); absolute Erhöhungsgründe können im laufenden Mietverhältnis nur ausgeschöpft werden, wenn diese rechtsgültig vorbehalten wurden
- hat der Veräusserer vor dem Eigentumsübergang eine Mietzinserhöhung ausgesprochen, kann sich der Erwerber nur auf die Gründe berufen, mit denen sie der Veräusserer gerechtfertigt hat
- nach der Handänderung (inkl. Erbteilung; aber nicht Erbgang) eines vermieteten Wohn- oder Geschäftsraumes ist eine Anpassung nach der absoluten Methode möglich
- Anpassung an den zulässigen Ertrag nach OR 269
- Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit nach OR 269a lit. a
- Anpassung an die kostendeckende Bruttorendite nach OR 269a lit. c
- vgl. Anpassungsgründe für Mietzinse und Mietzinserhöhung
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Wertvermehrende InvestitionenEinleitung: Wertvermehrende InvestitionenAutoren:Nachmieter / vorzeitige RückgabeEinleitung zum Nachmieter / ErsatzmieterAutoren:MietschlichtungsverfahrenEinleitung zum MietschlichtungsverfahrenAutoren:MietzinsEinleitung zum Mietzins / MietzinseAutoren:Rohbaumiete / Miete RohbauEinleitung zur RohbaumieteAutoren:MietertodEinleitung zum Mietertod / Tod eines Mieters
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht