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Vermieterwechsel

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Anpassung des Mietzinses nach dem Eigentumsübergang

Erstellungsdatum:
19.10.2009
Aktualisiert:
18.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • im laufenden Mietverhältnis ist grundsätzlich eine Anpassung des Mietzinses nur nach der relativen Methode möglich (vgl. Anpassungsgründe für Mietzinse und Mietzinserhöhung); absolute Erhöhungsgründe können im laufenden Mietverhältnis nur ausgeschöpft werden, wenn diese rechtsgültig vorbehalten wurden
  • hat der Veräusserer vor dem Eigentumsübergang eine Mietzinserhöhung ausgesprochen, kann sich der Erwerber nur auf die Gründe berufen, mit denen sie der Veräusserer gerechtfertigt hat
  • nach der Handänderung (inkl. Erbteilung; aber nicht Erbgang) eines vermieteten Wohn- oder Geschäftsraumes ist eine Anpassung nach der absoluten Methode möglich
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