Allgemein
- Partielle Universalsukzession
Einzelteile der Rechtsnatur
Anwendungsmöglichkeit der Regeln der Universalsukzession für ein Teilvermögen, welches sonst auf dem Wege der Singularsukzession (und unter Beachtung der geltenden Formvorschriften) auf den Erwerber übertragen werden müsste.
Die massgebenden Kriterien sind:
- Übergang bestimmter Aktiven und Passiven – als Ganzes – auf dem Wege der Universalsukzession
- Ohne Beachten-müssen von Formvorschriften für die einzelnen Vermögensteile
Nur vermögensrechtliche, nicht aber gesellschafts- oder anteilsrechtliche Veränderung.
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER / SETHE ROLF, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 12. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Bern 2018, § 25, Umstrukturierungen, 4. Exkurs: Die Vermögensübertragung, S. 884, Rz 83 f.
- Botschaft 2000, BBl 2000 4361
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