Einleitung
Das Obligationenrecht geht vom Grundprinzip der Vertragsfreiheit aus. Sie gibt einer Person die Freiheit, innerhalb der Schranken des Gesetzes zu entscheiden, mit wem und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag abschliessen will.
Folgende Elemente sollen Klarheit über die Vielfalt der Vertragsfreiheit schaffen:
Weiterführende Literatur
- Abegg Andreas, Die zwingenden Inhaltsnormen des Schuldvertragsrechts. Ein Beitrag zu Geschichte und Funktion der Vertragsfreiheit (Diss. Freiburg), Zürich 2004
- Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 18 ff.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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