Als Substitute werden Drittpersonen bezeichnet, denen der behandelnde Arzt die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten übertragen hat. Diese Drittpersonen stehen nicht unter Aufsicht des Arztes. Diese Konstellation ist beispielsweise gegeben bei:
- Behandlungsfortsetzung (ganz / teilweise) durch selbstständig praktizierenden Arztkollegen
- Durchführung von Untersuchungen durch Spezialärzte / wissenschaftliche Institute
Substitutionszulässigkeit
Ist der Arzt zur Substitution nicht berechtigt, werden ihm die Handlungen des Substituten direkt zugerechnet (Art. 399 Abs. 1 OR). Bei Zulässigkeit haftet der Arzt nur für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des Substituten.