Die Willensvollstreckung ist erblasser-getreue Nachlassabwicklung. Der Willensvollstrecker im Besonderen soll erhöhte Gewähr dafür bieten, dass der Erbgang so vollzogen wird, wie der Erblasser ihn gewollt und angeordnet hat. Der Erbrechts-Berater berät und vertritt im Allgemeinen präsumtive Erblasser, Erben, Vermächtnisnehmer und übergangene Erben.
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