Die Willensvollstreckung ist erblasser-getreue Nachlassabwicklung. Der Willensvollstrecker im Besonderen soll erhöhte Gewähr dafür bieten, dass der Erbgang so vollzogen wird, wie der Erblasser ihn gewollt und angeordnet hat. Der Erbrechts-Berater berät und vertritt im Allgemeinen präsumtive Erblasser, Erben, Vermächtnisnehmer und übergangene Erben.
Willkommen
- Sie sind Erbrechts-Berater und werden gelegentlich als Testamentsvollstrecker berufen…
- Sie wollen im Web auf sich aufmerksam machen …
- Sie können zu Ihrem Beruf Informatives berichten ….
- Sie melden sich bei uns und verlangen eine Offerte für die Redaktion von Themen der Willensvollstreckung auf dieser (unverkäuflichen) Website …
- Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf …
- Wir fördern den Website-Traffic durch Vernetzung von unzähligen weiteren Websites mit Inhalten der Bereiche Erbrecht, Testamente, Vermächtnisse, Erbteilung, Erbrechtliche Klagen
- Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme!
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die zur Auswahl stehenden Themen und kontaktieren Sie uns bei Interesse.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.