Definition Wohnsitz
Der Wohnsitz ist der
- räumliche Lebensmittelpunkt einer (natürlichen) Person;
- Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.
Synonyme allgemein:
- Wohnort
- Domizil (= auch Begriff für öffentlich-rechtlichen Wohnsitz)
Synonyme sprachlich:
- Français
- Le domicile
- Italiano
- Il domicilio
Legaldefinition
Art. 23 ZGB
- Wohnsitz
- Begriff
1 Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Orte, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.
2 Niemand kann an mehreren Orten zugleich seinen Wohnsitz haben.
3 Die geschäftliche Niederlassung wird von dieser Bestimmung nicht betroffen.
Definition Einwohnerregister
Das Einwohnerregister ist das manuell oder elektronisch vom Kanton oder von der Gemeinde geführtes Register, in welchem alle Personen erfasst sind, die sich im Kanton oder in der Gemeinde niedergelassen haben oder aufhalten.
Art. 3 RHG Begriffe
In diesem Gesetz bedeuten:
…
a. Einwohnerregister: manuell oder elektronisch durch den Kanton oder die Gemeinde geführtes Register, in dem alle Personen erfasst sind, die sich im Kanton oder in der Gemeinde niedergelassen haben oder aufhalten;
…
Definition Niederlassung
Der Niederlassungsbegriff beschlägt die Gemeinde, in welcher sich eine Person in der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, um dort den Mittelpunkt ihres Lebens zu begründen, welcher für Dritte erkennbar sein muss.
Art. 3 RHG Begriffe
In diesem Gesetz bedeuten:
…
b. Niederlassungsgemeinde: Gemeinde, in der sich eine Person in der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, um dort den Mittelpunkt ihres Lebens zu begründen, welcher für Dritte erkennbar sein muss; eine Person wird in derjenigen Gemeinde als niedergelassen betrachtet, in der sie das erforderliche Dokument hinterlegt hat, und kann nur eine Niederlassungsgemeinde haben;
…
Definition Aufenthalt
Der Aufenthaltsbegriff betrifft die Gemeinde, in welcher sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält.
Art. 3 RHG Begriffe
In diesem Gesetz bedeuten:
…
c. Aufenthaltsgemeinde: Gemeinde, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält; der Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer Lehranstalt oder Schule und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründen eine Aufenthaltsgemeinde;
…