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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Aufenthalt, Domizil, Einwohnerregister, Niederlassung, Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition Wohnsitz

Der Wohnsitz ist der

  • räumliche Lebensmittelpunkt einer (natürlichen) Person;
  • Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.

Synonyme allgemein:

  • Wohnort
  • Domizil (= auch Begriff für öffentlich-rechtlichen Wohnsitz)

Synonyme sprachlich:

  • Français
    • Le domicile
  • Italiano
    • Il domicilio

Definition Einwohnerregister

Das Einwohnerregister ist das manuell oder elektronisch vom Kanton oder von der Gemeinde geführtes Register, in welchem alle Personen erfasst sind, die sich im Kanton oder in der Gemeinde niedergelassen haben oder aufhalten.

Definition Niederlassung

Der Niederlassungsbegriff beschlägt die Gemeinde, in welcher sich eine Person in der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, um dort den Mittelpunkt ihres Lebens zu begründen, welcher für Dritte erkennbar sein muss.

Definition Aufenthalt

Der Aufenthaltsbegriff betrifft die Gemeinde, in welcher sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält.

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