Checkliste: Wochenaufenthalt
Nebst der Hauptniederlassung (= Wohnsitz) gibt es auch als häufigste Form einer Nebenniederlassung den sog. «Wochenaufenthalt»:
- Der Wochenaufenthalter
- wohnt zum Beispiel aus beruflichen Gründen während der Woche an einem Ort (Arbeitsort) und kehrt am Wochenende oder in der Freizeit an seinen Hauptwohnort (privater Lebensmittelpunkt) zurück;
- hält sich zu einem bestimmten Zweck – ohne Absicht dauernden Verbleibens – mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres in der Wochenaufenthalts-Gemeinde auf;
- ist am Wochenaufenthaltsort grundsätzlich weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig.
Wer also an seinen arbeits-, schul- oder studienfreien Tagen (was nicht zwingend Samstage oder Sonntage sein müssen) regelmässig an den bisherigen Wohnsitz (wo sein Heimatschein hinterlegt ist) zurückkehrt,
- begründet am andern Ort in der Regel einen sog. «Wochenaufenthalt».
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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