Checkliste: Wochenaufenthalt
Nebst der Hauptniederlassung (= Wohnsitz) gibt es auch als häufigste Form einer Nebenniederlassung den sog. «Wochenaufenthalt»:
- Der Wochenaufenthalter
- wohnt zum Beispiel aus beruflichen Gründen während der Woche an einem Ort (Arbeitsort) und kehrt am Wochenende oder in der Freizeit an seinen Hauptwohnort (privater Lebensmittelpunkt) zurück;
- hält sich zu einem bestimmten Zweck – ohne Absicht dauernden Verbleibens – mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres in der Wochenaufenthalts-Gemeinde auf;
- ist am Wochenaufenthaltsort grundsätzlich weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig.
Wer also an seinen arbeits-, schul- oder studienfreien Tagen (was nicht zwingend Samstage oder Sonntage sein müssen) regelmässig an den bisherigen Wohnsitz (wo sein Heimatschein hinterlegt ist) zurückkehrt,
- begründet am andern Ort in der Regel einen sog. «Wochenaufenthalt».
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ErbschaftsklageEinleitung zur Erbschaftsklage in der SchweizAutoren:Internationales ErbrechtEinleitung zu internationalem ErbrechtAutoren:Erbeinsetzung: Testament / Erbve...Einleitung zur Erbeinsetzung / eingesetzte...Autoren:ErbteilungsklageEinleitung zur ErbteilungsklageAutoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der SchweizAutoren:VerwandtenunterstützungEinleitung zur Verwandtenunterstützung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht