Checkliste: Wochenaufenthalt
Nebst der Hauptniederlassung (= Wohnsitz) gibt es auch als häufigste Form einer Nebenniederlassung den sog. «Wochenaufenthalt»:
- Der Wochenaufenthalter
- wohnt zum Beispiel aus beruflichen Gründen während der Woche an einem Ort (Arbeitsort) und kehrt am Wochenende oder in der Freizeit an seinen Hauptwohnort (privater Lebensmittelpunkt) zurück;
- hält sich zu einem bestimmten Zweck – ohne Absicht dauernden Verbleibens – mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres in der Wochenaufenthalts-Gemeinde auf;
- ist am Wochenaufenthaltsort grundsätzlich weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig.
Wer also an seinen arbeits-, schul- oder studienfreien Tagen (was nicht zwingend Samstage oder Sonntage sein müssen) regelmässig an den bisherigen Wohnsitz (wo sein Heimatschein hinterlegt ist) zurückkehrt,
- begründet am andern Ort in der Regel einen sog. «Wochenaufenthalt».
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