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Steuerortvereinheitlichung bei Immobilienmaklerprovisionen

Datum:
29.06.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Grundstücksvermittlung, Maklerprovision, Sitz in der Schweiz, Steuerort, Wohnsitz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bundesrätliche Botschaft für Änderung des StHG

Der Bundesrat (BR) hat nach Kenntnisnahme des positiven Vernehmlassungsergebnisses dem Parlament beantragt, den Steuerort zu vereinheitlichen und hiezu das Gesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) wie folgt zu ändern:

  • Bisher:
    • Das geltende Recht sieht unterschiedliche Regelungen für juristische und natürliche Personen vor
      • Juristische Personen
        • mit Domizil in der Schweiz
          • Besteuerung im Sitzkanton
        • mit Domizil im Ausland
          • Besteuerung im Liegenschaftenkanton
        • Natürliche Personen
          • Besteuerung im Liegenschaftenkanton
  • Neu:
    • Makler mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz
      • Besteuerung des Gewinns aus Maklerprovisionen immer am Wohnsitz bzw. am Sitz des Maklers
    • Makler mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland
      • Gewinnbesteuerung am Grundstücksort

Mit der geplanten Gesetzesänderung erfüllt der Bundesrat alle Forderungen der vom Parlament überwiesenen Motion Pelli (13.3728).

Nebenbei ist zu erwähnen, dass zuvor die geltende Regelung durch das Bundesgericht beanstandet wurde:

Gemäss Bundesrat führten die Gesetzesanpassungen zu einer erhöhten Rechtssicherheit und hätten keine Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes. Ihre finanziellen Auswirkungen auf die Kantone seien vernachlässigbar, da einzig eine kleine Gruppe von Steuerpflichtigen betroffen sei.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.06.2016

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