Checkliste: Wohnsitz-Ausnahmen + Sondersituationen
Wohnsitz-Ausnahmen + Sondersituationen
- Subsidiärer Wohnsitz
- Bei Aufgabe des Wohnsitzes
- Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes bis zur Begründung eines neuen Wohnsitzes
- bleibt der Alte fortbestehen bis zur Begründung eines Neuen
- „Not-Wohnsitz“
- Aufenthaltsort als Wohnsitz
- vgl. ZGB 24 Abs. 2
- Aufenthaltsort als Wohnsitz
- Bei Aufgabe des Wohnsitzes
- Abgeleiteter unselbständiger Wohnsitz
- Unmündige Personen
- Wohnsitz bei den Eltern
- vgl. ZGB 25 Abs. 1
- Wohnsitz bei den Eltern
- Personen unter umfassender Beistandschaft
- Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde
- vgl. ZGB 26
- Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde
- Unmündige Personen
- Aufenthalt zu Sonderzwecken
- Aufenthalt in einer Anstalt (Lehr- oder Strafanstalt, Klinik, Heim, „Institution“ usw.)
- Keine Begründung eines Wohnsitzes
- vgl. ZGB 23
- Keine Begründung eines Wohnsitzes
- «Gegenausnahme»
- Freiwilliger Aufenthalt mit Verlegung des Lebensmittelpunktes
- Aufenthalt in einer Anstalt (Lehr- oder Strafanstalt, Klinik, Heim, „Institution“ usw.)