Checkliste: Wohnsitz-Ausnahmen + Sondersituationen
Wohnsitz-Ausnahmen + Sondersituationen
- Subsidiärer Wohnsitz
- Bei Aufgabe des Wohnsitzes
- Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes bis zur Begründung eines neuen Wohnsitzes
- bleibt der Alte fortbestehen bis zur Begründung eines Neuen
- „Not-Wohnsitz“
- Aufenthaltsort als Wohnsitz
- vgl. ZGB 24 Abs. 2
- Aufenthaltsort als Wohnsitz
- Bei Aufgabe des Wohnsitzes
- Abgeleiteter unselbständiger Wohnsitz
- Unmündige Personen
- Wohnsitz bei den Eltern
- vgl. ZGB 25 Abs. 1
- Wohnsitz bei den Eltern
- Personen unter umfassender Beistandschaft
- Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde
- vgl. ZGB 26
- Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde
- Unmündige Personen
- Aufenthalt zu Sonderzwecken
- Aufenthalt in einer Anstalt (Lehr- oder Strafanstalt, Klinik, Heim, „Institution“ usw.)
- Keine Begründung eines Wohnsitzes
- vgl. ZGB 23
- Keine Begründung eines Wohnsitzes
- «Gegenausnahme»
- Freiwilliger Aufenthalt mit Verlegung des Lebensmittelpunktes
- Aufenthalt in einer Anstalt (Lehr- oder Strafanstalt, Klinik, Heim, „Institution“ usw.)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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