Checkliste: Zivilrechtlicher Wohnsitz
Kumulativ:
- Subjektives Kriterium
- Aufenthaltsort ist Lebensmittelpunkt, mit der Absicht dauernden Verbleibens
- Erkennbarkeit dieser Absicht für Dritte
- Zwei Niederlassungsorte, die für Dritte nicht offenkundig sind
- Konkurrieren zwei Niederlassungsorte (Hauptwohnsitze) ohne Dritterkennbarkeit ohne Erkennbarkeit des Lebensmittelpunkts, gilt derjenige als Niederlassung (Hauptwohnsitz), an welchem zuerst eine Niederlassung begründet wurde.
- Der Heimatschein bleibt bei der Einwohnergemeinde am erstbegründeten Wohnsitz
- Bei gleichwertigen Anknüpfungspunkten gilt der Grundsatz der «zeitlichen Priorität»
- Keine Untersuchungspflicht der Einwohnerkontrolle von Amtes wegen
- Konkurrieren zwei Niederlassungsorte (Hauptwohnsitze) ohne Dritterkennbarkeit ohne Erkennbarkeit des Lebensmittelpunkts, gilt derjenige als Niederlassung (Hauptwohnsitz), an welchem zuerst eine Niederlassung begründet wurde.
- Zwei Niederlassungsorte, die für Dritte nicht offenkundig sind
- Objektives Kriterium
- Tatsächliches Verweilen an einem Ort (= Wohnen)
(Schweizerisches) Prinzip:
- Jede Person hat nur einen Wohnsitz.
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