Checkliste: Zivilrechtlicher Wohnsitz
Kumulativ:
- Subjektives Kriterium
- Aufenthaltsort ist Lebensmittelpunkt, mit der Absicht dauernden Verbleibens
- Erkennbarkeit dieser Absicht für Dritte
- Zwei Niederlassungsorte, die für Dritte nicht offenkundig sind
- Konkurrieren zwei Niederlassungsorte (Hauptwohnsitze) ohne Dritterkennbarkeit ohne Erkennbarkeit des Lebensmittelpunkts, gilt derjenige als Niederlassung (Hauptwohnsitz), an welchem zuerst eine Niederlassung begründet wurde.
- Der Heimatschein bleibt bei der Einwohnergemeinde am erstbegründeten Wohnsitz
- Bei gleichwertigen Anknüpfungspunkten gilt der Grundsatz der «zeitlichen Priorität»
- Keine Untersuchungspflicht der Einwohnerkontrolle von Amtes wegen
- Konkurrieren zwei Niederlassungsorte (Hauptwohnsitze) ohne Dritterkennbarkeit ohne Erkennbarkeit des Lebensmittelpunkts, gilt derjenige als Niederlassung (Hauptwohnsitz), an welchem zuerst eine Niederlassung begründet wurde.
- Zwei Niederlassungsorte, die für Dritte nicht offenkundig sind
- Objektives Kriterium
- Tatsächliches Verweilen an einem Ort (= Wohnen)
(Schweizerisches) Prinzip:
- Jede Person hat nur einen Wohnsitz.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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