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Wohnsitz / Steuerdomizil

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WOHNSITZ UND IMMOBILIENERWERB DURCH AUSLÄNDER

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Wohnsitz ist auch beim Immobilienerwerb durch Ausländer ein Kriterium:

Ausländer dürfen ihre Hauptwohnung bewilligungsfrei kaufen:

  • Die Hauptwohnung muss identisch sein mit dem schweizerischen „rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz“ (Aufenthaltsort + Absicht dauernden Verbleibens [= Lebensmittelpunkt]); vgl. BewG 5 Abs. 1 lit. a iVm BewV 2 Abs. 1
  • Für ausländisch-stämmige Personen, die sich weltweit an verschiedenen Orten aufhalten bzw. ihren Lebensmittelpunkt haben (Lebensmittelpunkt = Privatjet?), ist es zunehmend schwieriger einen Wohnsitz begründenden Aufenthalt in der Schweiz nachweisen zu können (Praxisverschärfung des Bundesgerichts; vgl. BGE 2C_27/2010)

Selbst der Arbeitsort ist ausnahmsweise Erwerbskriterium:

  • Grenzgänger, die EU- oder EFTA-Staatsbürger sind, dürfen ihre Zweitwohnung in der Region ihres (schweizerischen) Arbeitsortes bewilligungsfrei erwerben.

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