Der öffentlich-rechtliche Wohnsitz ist oft ein zusammengesetzter:
- Hilfsweise Zugrundelegung des zivilrechtlichen Wohnsitzes
- ausdrücklich
- durch Bezeichnung des örtlichen Wohnsitzes als örtliche Grundlage für die Rechtsfolge
- durch Verweisung auf die Wohnsitz-Regeln des privaten Rechts
- stillschweigend
- durch automatische Behörden-Anwendung des privatrechtlichen Wohnsitzes (sog. Behördenpraxis)
- ausdrücklich
- Gewisse Modifikationen je nach Rechtsgebiet
Quellenabklärung
Für die genaue Bestimmung des öffentlichen-rechtlichen Wohnsitzes ist die einschlägige Literatur und Judikatur zum öffentlichen-rechtlichen Recht beizuziehen.
Anwendungsfälle
- staatsrechtlicher Wohnsitz (politisches Domizil)
- Stimmrecht
- Wahlrecht
- Strafprozessuales Domizil
- Polizeiliches Domizil
- Steuerdomizil
- interkantonale Steuerwohnsitz
- internationaler Steuerwohnsitz
- vgl. auch Steuerdomizil
- Ferner früher:
- Kirchlicher Wohnsitz (Wohnsitzumschreibung des Codex juris canonici vom 19.05.1918)
Weiterführende Informationen
- Politische Rechte
- Ergänzungsleistungen
- Wohnsitzwechsel (vgl. BGE 127 V 237)
- Literatur
- HOLENSTEIN THOMAS, Der privatrechtliche Wohnsitz im schweizerischen Recht, Diss. St. Gallen 1922, S. 185 f.
- VISCHER, Die Funktion und Ausgestaltung des Wohnsitzbegriffes in den verschiedenen Gebieten des Schweizerischen Rechts, Diss. Basel 1977
- Judikatur
- BGE 123 I 293 a.E.
- Pra 2000 31
- BGE 130 V 404 ff. (Sozialversicherungsrecht)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.