Allgemein
Der Wohnsitz hat die Funktion einer sog. „Zuordnungsnorm“ für unterschiedliche Lebenssachverhalte für den Rechtsverkehr (Betreibung, Konkurs, Zivilklage usw.) und für das Gemeinwesen (Erwachsenenschutz, Sozialleistungen, Besteuerung usw.)
Privatrecht
- Zivilrechtlicher Wohnsitz
- häufig auch als gesetzlicher Wohnsitz bezeichnet),
- Grundlage: ZGB 23 ff.
Öffentliches Recht
- Polizeiliches Domizil / Niederlassung
- > Melderechtlicher Wohnsitz
- Grundlage: Massgebendes Gemeindegesetz
- > Melderechtlicher Wohnsitz
- Steuerrechtlicher Wohnsitz
- > Grundlage: Massgebendes Steuergesetz
- Politischer Wohnsitz
- > Art. 3 BG über die politischen Rechte;
- > Weitere Grundlage: Massgebendes Gesetz über die politischen Rechte des betreffenden Kantons
- Unterstützungswohnsitz
- Art. 4 BG über die Zuständigkeit für die Unterstützung von Bedürftigen;
- Weitere Grundlage: Massgebendes Gesetz über die politischen Rechte des betreffenden Kantons