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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Rechtsnatur

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Rechtsnatur, Steuerdomizil, Wohnsitz, Zivilrechtlicher Wohnsitz, Zuordnungsnorm
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemein

Der Wohnsitz hat die Funktion einer sog. „Zuordnungsnorm“ für unterschiedliche Lebenssachverhalte für den Rechtsverkehr (Betreibung, Konkurs, Zivilklage usw.) und für das Gemeinwesen (Erwachsenenschutz, Sozialleistungen, Besteuerung usw.)

Privatrecht

  • Zivilrechtlicher Wohnsitz
    • häufig auch als gesetzlicher Wohnsitz bezeichnet),
    • Grundlage: ZGB 23 ff.

Öffentliches Recht

  • Polizeiliches Domizil / Niederlassung
    • > Melderechtlicher Wohnsitz
      • Grundlage: Massgebendes Gemeindegesetz
  • Steuerrechtlicher Wohnsitz
    • > Grundlage: Massgebendes Steuergesetz
  • Politischer Wohnsitz
    • > Art. 3 BG über die politischen Rechte;
    • > Weitere Grundlage: Massgebendes Gesetz über die politischen Rechte des betreffenden Kantons
  • Unterstützungswohnsitz
    • Art. 4 BG über die Zuständigkeit für die Unterstützung von Bedürftigen;
    • Weitere Grundlage: Massgebendes Gesetz über die politischen Rechte des betreffenden Kantons

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