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Wohnsitz / Steuerdomizil

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SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHER WOHNSITZ

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das ATSG enthält keine eigene Wohnsitzumschreibung, sondern verweist auf ZGB 23 bis 26 (vgl. ATSG 13 Abs. 1).

Aufgrund der expliziten Verweises auf die zivilrechtlichen Normen hat die Auslegung des sozialversicherungsrechtlichen Wohnsitzbegriffs prinzipiell nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen.

Trotz des klaren Wortlauts von ATSG 13 Abs. 1 werden die privatrechtlichen Wohnsitz- und Aufenthalts-Begriffe im Sozialversicherungsrecht nicht vollumfänglich übernommen. – Es sind daher Lehre und Rechtsprechung zu ATSG 13 und verwandter Erlasse zu berücksichtigen.

«Die obligatorische Unfallversicherung stellt – anders als die freiwillige Unfallversicherung gem. Art. 4 Abs. 1 UVG – nicht auf den Wohnsitz, sondern auf den Arbeitsort ab (Art. 1a Abs. 1 UVG). Bei der Beitragspflicht wird regelmässig an den Wohnort angeknüpft, wenn sich die Unterstellung bereits nach diesem Kriterium bestimmt (vgl. Art. 1a Abs. 1 lit. a AHVG, Art. 28bis AHVV). Der Wohnsitz ist oft auch für die Anspruchsberechtigung von Bedeutung (vgl. Art. 42 Abs. 1 IVG, Art. 4 Abs. 1 ELG, Art. 8 Abs. 1 lit. c AVIG). Bei den Leistungsvoraussetzungen genügt der Wohnsitz allein oft nicht; es muss auch der gewöhnliche Aufenthalt gegeben sein (vgl. Art. 6 Abs. 2 IVG, Art. 9 Abs. 3 IVG, Art. 29 Abs. 4 IVG, Art. 39 Abs. 1 IVG i. V. m. Art. 42 AHVG, Art. 42 Abs. 1 und Art. 42bis Abs. 1 IVG, Art. 4 ELG).»

Quelle: HOFER IRENE, BSK ATSG, 2020, Art. 13 ATSG | Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt, Basel 2020, N 2

Literatur

  • HOFER IRENE, BSK ATSG, 2020, Art. 13 ATSG | Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt, Basel 2020
  • Reichmuth, Wohnsitz und Aufenthalt bei Dauerleistungen in der 1. Säule, in: Kieser/Lendfers (Hrsg.), JaSo 2014, 105 ff.
  • Schneider, Zum Wohnsitzbegriff im Sozialversicherungsrecht, SZS 2016, 631 ff.

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