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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Anstalts-Aufenthalt = kein Wohnsitz

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Wohnsitz-Grund-Tatbestand von ZGB 23 Abs. 1 wird präzisiert durch ZGB 26.

Es geht um den sog. Aufenthalt zu einem Sonderzweck. Besteht ein Sonderzweck, begründet der diesbezügliche Aufenthalt in der Regel kein Wohnsitz:

  • Klassische Sonderzwecke
    • Aufenthalt am Studienort
      • Grundsatz
        • Kein Wohnsitz
        • Studiendauer ist irrelevant
      • Ausnahme
        • Verbleibensabsicht nach Studium
        • Gemeinsame Wohnung mit Ehefrau, die am Studienort des Ehemannes einer beruflichen Tätigkeit nachgeht
    • Aufenthalt in Altersheim, Pflegeheim oder Klinik
      • Grundsatz
        • Kein Wohnsitz für alte oder kranke Menschen in solchen Versorgungsanstalten
      • Ausnahme
        • Verbleibensabsicht nach der Genesung
    • Aufenthalt in einer Anstalt
      • Grundsatz
        • Kein Wohnsitz
      • Ausnahme
        • Anschliessender freiwilliger Anstaltsverbleib
  • Weitere Sonderzwecke
    • Ferienanwesenheit
    • Heiratsvorbereitung
    • Blosse Ausübung der Berufstätigkeit.

Weiterführende Informationen

» Verwandtenunterstützung

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