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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Bevormundete und minderjährige Personen

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Bevormundete Personen, minderjährige Personen, Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bevormundete Personen

  • Zivilrechtlicher Wohnsitz: Sitz der Vormundschaftsbehörde (VB) (vgl. ZGB 25 Abs. 2)
  • Steuerdomizil: Sitz der ausübenden VB

Weiterführende Informationen

Wechsel des Wohnsitzes eines Bevormundeten, ZGB 377 (vgl. BGE 86 II 287)

Minderjährige Personen

  • Zivilrechtlicher Wohnsitz: Inhaber der elterlichen Gewalt (vgl. ZGB 25 Abs. 2)
  • Steuerdomizil: do.

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