- Saisonarbeit = ein aus betrieblichen Gründen zum Voraus auf eine bestimmte Dauer (Saison) begrenztes Arbeitsverhältnis
- Zivilrechtlicher Wohnsitz: Familienort
- Steuerrechtlicher Wohnsitz: Familienort
- Voraussetzungen:
- Rückkehr in den Zwischensaisonzeiten an den Familienort
- Mindestverbleibedauer am Familienort: 2 Monate
- Rückkehrdauer weniger als 2 Monate: Arbeitsort mutiert zum Hauptsteuerdomizil
- unabhängig vom Zivilstand (ledig oder verheiratet)
- Aufenthalt am Arbeitsort:
- Mindestens 30 Tage: Begründung eines sekundären Steuerdomizils
- Steuerteilung zwischen Haupt- und Nebensteuerdomizil nach Massgabe der Aufenthaltsdauer
- pro rata temporis
- Saisonniers ohne festen Familienwohnsitz:
- Steuerdomizil: am jeweiligen Aufenthaltsort (Arbeitsort)
- Präzisierung
- Derjenige Aufenthaltsort begründet ein Steuerdomizil, an dem die stärksten Beziehungen während des betreffenden Zeitraums bestanden.
- Präzisierung
- Steuerdomizil: am jeweiligen Aufenthaltsort (Arbeitsort)
- Voraussetzungen:
Massgeblichkeit des individuellen Einzelfalls!
Weiterführende Informationen
Besteuerung von fliegendem Personal:
DBA Deutschland-Schweiz Art. 15 Abs. 3 / BMF, Schreiben vom 23.06.2012 – IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015.03
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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