- Saisonarbeit = ein aus betrieblichen Gründen zum Voraus auf eine bestimmte Dauer (Saison) begrenztes Arbeitsverhältnis
- Zivilrechtlicher Wohnsitz: Familienort
- Steuerrechtlicher Wohnsitz: Familienort
- Voraussetzungen:
- Rückkehr in den Zwischensaisonzeiten an den Familienort
- Mindestverbleibedauer am Familienort: 2 Monate
- Rückkehrdauer weniger als 2 Monate: Arbeitsort mutiert zum Hauptsteuerdomizil
- unabhängig vom Zivilstand (ledig oder verheiratet)
- Aufenthalt am Arbeitsort:
- Mindestens 30 Tage: Begründung eines sekundären Steuerdomizils
- Steuerteilung zwischen Haupt- und Nebensteuerdomizil nach Massgabe der Aufenthaltsdauer
- pro rata temporis
- Saisonniers ohne festen Familienwohnsitz:
- Steuerdomizil: am jeweiligen Aufenthaltsort (Arbeitsort)
- Präzisierung
- Derjenige Aufenthaltsort begründet ein Steuerdomizil, an dem die stärksten Beziehungen während des betreffenden Zeitraums bestanden.
- Präzisierung
- Steuerdomizil: am jeweiligen Aufenthaltsort (Arbeitsort)
- Voraussetzungen:
Massgeblichkeit des individuellen Einzelfalls!
Weiterführende Informationen
Besteuerung von fliegendem Personal:
DBA Deutschland-Schweiz Art. 15 Abs. 3 / BMF, Schreiben vom 23.06.2012 – IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015.03
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