Der Wohnsitz-Grund-Tatbestand von ZGB 23 Abs. 1 wird präzisiert durch ZGB 26.
Art. 26 ZGB
d. Aufenthalt in Anstalten
Der Aufenthalt an einem Orte zum Zweck des Besuches einer Lehranstalt und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs—, Versorgungs—, Heil- oder Strafanstalt begründen keinen Wohnsitz.
Aufenthalt zu einem Sonderzweck
Es geht um den sog. Aufenthalt zu einem Sonderzweck. Besteht ein Sonderzweck, begründet der diesbezügliche Aufenthalt in der Regel kein Wohnsitz:
- Klassische Sonderzwecke
- Aufenthalt am Studienort
- Grundsatz
- Kein Wohnsitz
- Studiendauer ist irrelevant
- Ausnahme
- Verbleibensabsicht nach Studium
- Gemeinsame Wohnung mit Ehefrau, die am Studienort des Ehemannes einer beruflichen Tätigkeit nachgeht
- Grundsatz
- Aufenthalt in Altersheim, Pflegeheim oder Klinik
- Grundsatz
- Kein Wohnsitz für alte oder kranke Menschen in solchen Versorgungsanstalten
- Ausnahme
- Verbleibensabsicht nach der Genesung
- Grundsatz
- Aufenthalt in einer Anstalt
- Grundsatz
- Kein Wohnsitz
- Ausnahme
- Anschliessender freiwilliger Anstaltsverbleib
- Grundsatz
- Aufenthalt am Studienort
- Weitere Sonderzwecke
- Ferienanwesenheit
- Heiratsvorbereitung
- Blosse Ausübung der Berufstätigkeit.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ErbfolgeEinleitung zur ErbfolgeAutoren:Grundsteuern SchweizEinleitung zu Grundsteuern in der SchweizAutoren:Steuerstandort SchweizEinleitung zum Steuerstandort SchweizAutoren:Eherecht / Eheschliessung / EheEinleitung zum Eherecht / der EheschliessungAutoren:UngültigkeitsklageEinleitung zur Erbrechtlichen Ungültigkeit...Autoren:SteuerbelastungEinleitung zur Steuerbelastung in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht