Die Beendigung des Wohnsitzes findet mit dem Dahinfallen einer oder beider folgenden Voraussetzungen statt:
- Verlassen des Aufenthaltsortes
- Aufgabe der Absicht dauernden Verbleibens
Achtung:
- Es gilt dabei zu beachten, dass der einmal begründete Wohnsitz bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes bestehen bleibt (vgl. ZGB 24 Abs. 1)