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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Wohnsitz Konkubinatspaare

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Konkubinat, Konkubinatspaare, Konkubinatspartner, Steuerdomizil, Wochenaufenthalter, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemein

Es gelten grundsätzliche die Allgemeinen Regeln der Wohnsitznahme-Voraussetzungen.

Wochenaufenthalter

Die Beurteilung der Wochenaufenthalts- und Wohnsitz-Situation ist in solchen Fällen stark vom individuell konkreten Einzelfall abhängig:

  • Jeder Konkubinatspartner hat seine eigene Wohnung
    • Einzelfall-Untersuchung
    • Jeder Konkubinatspartner arbeitet noch am Ort der Wohnung
      • Die Begründung eines gemeinsamen Wohnsitzes muss bezweifelt werden.
  • Auseinanderfallen von Arbeitsort und Wohnort (Ort der üblichen Übernachtung)
    • Variante „Person kehrt mit gewisser Regelmässigkeit an den Wohnsitz zurück“
      • Ein Konkubinatspartner ist Wochenaufenthalter oder Pendler.
    • Variante „Partnerschaftliches Treffen und Lastenverteilung mit gleichmässiger Häufigkeit in der Wohnung des Einen und des Anderen“
      • Die Konkubinatspartner haben in der Regel getrennte Wohnsitze
  • Bestehendes Konkubinatsverhältnis (mit vorbestandener Wohnung bzw. Wohnsitz am Domizil der Konkubinats-Wohnung) erfährt insofern eine Änderung als ein Partner arbeits-bedingt unter der Woche anderswo arbeitet, also zum Wochenaufenthalter wird, und am Wochenende in die Konkubinats-Wohnung zurückkehrt, behält den Wohnsitz am Konkubinatsort
  • Ein oder beide Konkubinatspartner verbringen ihr Wochenende bei ihren Eltern auf dem Lande und unterhalten am Arbeitsort eine Konkubinatsverhältnis, so angenommen, sie hätten
    • den Wohnsitz an ihren Arbeitsort verlegt
    • den Wohnsitz ausnahmsweise beibehalten, zB bei getrenntem regelmässigem Besuch der betreffenden Elternteile.

Für die Beurteilung der Wohnsitz-Situation eines Konkubinats-Paares ist ein entscheidendes Indiz, wo es das Wochenende verbringt.

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