Allgemein
Es gelten grundsätzliche die Allgemeinen Regeln der Wohnsitznahme-Voraussetzungen.
Wochenaufenthalter
Die Beurteilung der Wochenaufenthalts- und Wohnsitz-Situation ist in solchen Fällen stark vom individuell konkreten Einzelfall abhängig:
- Jeder Konkubinatspartner hat seine eigene Wohnung
- Einzelfall-Untersuchung
- Jeder Konkubinatspartner arbeitet noch am Ort der Wohnung
- Die Begründung eines gemeinsamen Wohnsitzes muss bezweifelt werden.
- Auseinanderfallen von Arbeitsort und Wohnort (Ort der üblichen Übernachtung)
- Variante „Person kehrt mit gewisser Regelmässigkeit an den Wohnsitz zurück“
- Ein Konkubinatspartner ist Wochenaufenthalter oder Pendler.
- Variante „Partnerschaftliches Treffen und Lastenverteilung mit gleichmässiger Häufigkeit in der Wohnung des Einen und des Anderen“
- Die Konkubinatspartner haben in der Regel getrennte Wohnsitze
- Variante „Person kehrt mit gewisser Regelmässigkeit an den Wohnsitz zurück“
- Bestehendes Konkubinatsverhältnis (mit vorbestandener Wohnung bzw. Wohnsitz am Domizil der Konkubinats-Wohnung) erfährt insofern eine Änderung als ein Partner arbeits-bedingt unter der Woche anderswo arbeitet, also zum Wochenaufenthalter wird, und am Wochenende in die Konkubinats-Wohnung zurückkehrt, behält den Wohnsitz am Konkubinatsort
- Ein oder beide Konkubinatspartner verbringen ihr Wochenende bei ihren Eltern auf dem Lande und unterhalten am Arbeitsort eine Konkubinatsverhältnis, so angenommen, sie hätten
- den Wohnsitz an ihren Arbeitsort verlegt
- den Wohnsitz ausnahmsweise beibehalten, zB bei getrenntem regelmässigem Besuch der betreffenden Elternteile.
Für die Beurteilung der Wohnsitz-Situation eines Konkubinats-Paares ist ein entscheidendes Indiz, wo es das Wochenende verbringt.
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