Eigenmeldepflicht
Alle Personen haben sich in Einwohnerregister anzumelden:
- Die im Einwohnerregiser geführten Personen stehen in einem Meldeverhältnis mit der Gemeinde.
- Es werden zwei mögliche Meldeverhältnisse unterschieden:
- Die in einer Gemeinde wohnhaften Personen müssen erfasst werden
- entweder als Niedergelassene (Hauptwohnsitz)
- oder als Aufenthalter (Nebenwohnsitz).
- Die in einer Gemeinde wohnhaften Personen müssen erfasst werden
Hinweise
Einwohnerkontrolle
An- und Abmeldung (persönlich) als Grundlage für:
- Meldepflicht / Abmeldepflicht
- Üblicher Wortlaut eines Gemeindegesetzes
- Wer in einer Einwohnergemeinde Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, hat sich innert 14 Tagen anzumelden und seine Ausweispapiere zu hinterlegen.
- Wer seinen Wohnsitz oder Aufenthalt aufgibt, hat sich innert 14 Tagen abzumelden.
- Wohnsitz und Aufenthalt einer Person richten sich nach dem Zivilrecht.
- Üblicher Wortlaut eines Gemeindegesetzes
- Legitimation
- Notwendige Dokumente / Ausweise
- Heimatschein
- Ein neuer Heimatschein kann beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde bestellt werden.
- Familienbüchlein / Familienausweis, falls Kinder vorhanden sind.
- allenfalls Krankenkassenkarte bzw. ein Versicherungsnachweis der aktuellen Krankenversicherungspolice
- Heimatschein
- Einwohnerregister
- Anmeldung
- Eintragung von Zivilstandsereignissen
- Niederlassungsbegründung
- Konfessionswechsel
- Adressänderung
- Abmeldung
- Anmeldung
- Bereitstellung Infrastruktur
- Entsorgung / Abfuhr
- Energieversorgung
- Stromanschluss, Stromzählerablesen, ggf. Installation und Freischaltung
- Obligatorische Schulpflicht
- Anmeldung schulpflichtiger Kinder
- Sozialversicherung / Sozialversicherungsleistungen
- ZAS Zentrale Ausgleichsstelle
- Jede Person wird im ZAS registriert und erhält die AHVN13-Nummer
- ZAS Zentrale Ausgleichsstelle
- Wahl- und Stimmrecht
- > Der Anmeldende ist von Amtes wegen als Stimmberechtigter ins Stimmregister einzutragen (= politischer Wohnsitz)
- Steuerbezug
- > Die Aufnahme ins Steuerregister betrifft natürliche Personen, die auf dem Wohnsitz oder dem Aufenthalt im Hoheitsgebiet beruht oder bei einer wirtschaftlichen Zugehörigkeit (Vorhandensein von bestimmten Vermögenswerten wie Liegenschaften, Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten) in einem Gemeinwesen
- Statistiken / Volkszählung
- Datenerhebung zur Erfüllung der behördlichen Informationspflichten
Weiterführende Informationen
Drittmeldepflicht
In vielen Städten und Gemeinden sind Vermieter bzw. Eigentümer und Logisgeber sog. «drittmeldepflichtig». Sie haben dem Personenmeldeamt mit Ein- und Auszugsanzeige oder online zu melden, wenn sie
- eine Wohnung vermieten
- ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
- ein Untermieter ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
- ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht).
Die Meldung ist meistens an eine Frist, berechnet ab Einzug oder Auszug, gebunden.
Verletzung der Meldepflicht
Die Gemeindeordnungen sehen in der Regel für eine Pflichtverletzung Sanktionen (Verwaltungsstrafen) vor.
Unrichtige oder gefälschte Angaben
Für eine allfällige Urkundendelikte und Urkundenfälschungen gelten die Regeln des allgemeinen Strafrechts:
Bestätigungen
- Wohnsitzbestätigung
- Gegenstand
- Meldebescheinigung
- Verwendungszwecke
- Beilage zur Mieterbewerbung an Vermieter
- Ausweis für
- Pass-Ausstellung
- Trauung (Heirat)
- Einschreibung bei Schulen + Universitäten
- Inhalt
- Vorname / Nachname
- Geburtsdatum
- Zivilstand
- Heimatort / Staatsangehörigkeit
- Zuzugsdatum
- Zuzugsort
- aktuelle Wohnadresse
- Gegenstand
- Wohnsitzattest
- Gegenstand
- Bestätigung mit bestimmten Informationen
- Das Wohnsitzattest dagegen gibt es in kurzer oder auch in langer Version mit jeweils unterschiedlichen Informationen.
- Verwendungszwecke
- Divers
- zB Wohnsitznachweis für kommunale Zuschüsse
- Ausgestaltung
- Kurzversion
- Bestätigung des Hinzugs an welchen Ort (Anschrift) und Wegzugs
- Langversion
- Bestätigung des Hinzugs an welchen Ort (Anschrift + aller Melde- bzw. Umzugszeiten) und des Wegzugs
- Kurzversion
- Gegenstand
- Ansässigkeitsbescheinigung
- Gegenstand
- Bestätigung der Präsenzdauer
- Verwendungszwecke
- Divers
- zB als Nachweis für andere Staaten
- zB als Nachweis für Steuerbehörden
- zB als Nachweis für Banken
- Ausgestaltung
- Schriftliche Bestätigung mit den gewünschten Daten, sofern und soweit bei der Einwohnerkontrolle bzw. Zivilstandbehörde bekannt.
- Gegenstand