Das Zollveranlagungsverfahren beschränkt sich auf die unumgänglichen Verfahrensschritte des
- Zuführens
- Anmeldens
- Veranlagens.
Verfahrensvereinfachungen sind möglich. Die Gesetzgebung erlaubt es dem Bundesrat bzw. der Zollverwaltung auf neue Entwicklungen im Warenverkehr, der zunehmend just in time erfolgt, flexibel und unbürokratisch reagieren zu können.