Zollfreilager1 sind Teile des Zollgebietes oder in diesem gelegene Räumlichkeiten, die
- der Zollüberwachung unterstehen
- vom übrigen Zollgebiet getrennt sind und
- in denen Waren des zollrechtlich nicht freien Verkehrs gelagert werden dürfen.
Die Folgen ausserzollrechtlich sind:
- allg. Anwendung des Bundesrechts
- Zwischenlagerung in einem Zollfreilager
- Die Lieferung ins Zollfreilager kann MWST-frei erfolgen, auch wenn die Ausfuhrdokumente bereits erstellt sind.
1 Bis zur Revision 2005 (aZG. 2 Abs. 3) galten Zollfreilager als Zollausland. Dieser Status ergab regelmässig Probleme bei der Anwendung des übrigen, nicht zollrechtlichen Bundesrechts.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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