(Gewichtsbestimmungen und Ausnahmen)
Die Erhebung erfolgt vom
- Bruttogewicht (Rohmasse)
- = [Eigengewicht der Ware (Eigenmasse) + Gewicht der Verpackung + Füllmaterial + Warenträger]
Der Warenwert oder andere Kriterien wie Stückzahl spielen nur in Ausnahmefällen eine Rolle:
- Verzollung nach Stückzahlen:
- Tiere
- Fahrräder
- Uhren.
Unverpackte Ware oder Ware, deren Verpackung keinen genügenden Schutz gegen Transportschäden bieten unterliegen einem
- Tarazuschlag auf Nettogewicht, der 1-20% betragen kann.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.