(Gewichtsbestimmungen und Ausnahmen)
Die Erhebung erfolgt vom
- Bruttogewicht (Rohmasse)
- = [Eigengewicht der Ware (Eigenmasse) + Gewicht der Verpackung + Füllmaterial + Warenträger]
Der Warenwert oder andere Kriterien wie Stückzahl spielen nur in Ausnahmefällen eine Rolle:
- Verzollung nach Stückzahlen:
- Tiere
- Fahrräder
- Uhren.
Unverpackte Ware oder Ware, deren Verpackung keinen genügenden Schutz gegen Transportschäden bieten unterliegen einem
- Tarazuschlag auf Nettogewicht, der 1-20% betragen kann.