Ordentliche Bilanz und Zwischenbilanz
Die ordentliche Bilanz (Schlussbilanz) wird Ende des Geschäftsjahres erstellt und enthält die Zahlen eines ganzen Geschäftsjahres. Die Schlussbilanz ist identisch mit der Eröffnungsbilanz am Anfang des folgenden Geschäftsjahres.
Die Zwischenbilanz wird während laufendem Geschäftsjahr auf einen bestimmten Stichtag erstellt und enthält die Zahlen, die bis zu diesem Stichtag feststehen.
Zwischenbilanz und Unterbilanz
Die Unterbilanz ist keine Bilanz im Sinne einer ordentlichen Bilanz oder einer Zwischenbilanz. Mit dem Begriff Unterbilanz wird eine Situation beschrieben, in welcher in der ordentlichen Bilanz oder der Zwischenbilanz ein Verlust ausgewiesen wird, der kleiner ist als die Hälfte des Gesellschaftskapitals und der Reserven.
AKTIVEN | PASSIVEN | ||
Umlaufsvermögen | 100 | Fremdkapital | 350 |
Anlagevermögen | 700 | Eigenkapital | 750 |
Reserven | 50 | ||
Verlust | 350 | ||
1150 | 1150 |
Beispiel:
Das Anlagevermögen entspricht infolge Wertverlusts (Altersentwertung, Abschreibung) nicht mehr der Wertquote des Gesellschaftskapitals.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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