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Zwischennutzung

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Ende der Zwischennutzung

Rechtsgebiet:
Zwischennutzung
Stichworte:
Zwischennutzung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Zwischennutzungsphase soll ihr Ende haben

  • vor Baubeginn für die Neubauten (voraussichtlich Gesamträumung)
  • vor der sanften Sanierung bzw. vor dem Umbau der Einzelbestände des Areals.

Die Beendigung der Zwischennutzungsphase sollte gut geplant werden (siehe Ausführungen zum Mietrecht hievor). Bei längeren Zwischennutzungen sollten Dauermieter rechtzeitig das Areal verlassen haben bzw. ausgewiesen sein und die „Schluss“-Zwischennutzung auf Temporärmieter mit befristeten Mietverträgen umgestellt sein.

Denkbar ist auch ein Zwischennutzungs-Ende durch Überführung in eine finale Nutzung, eine sog. Transformation.

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