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Zwischennutzung

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Abklärung IST-/SOLL-Zustand

Datum:
09.03.2009
Update:
18.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vor Abschluss eines Mietvertrags im Rahmen der Zwischennutzung hat sich der Vermieter über den Ist- resp. Soll-Zustand der Vermietung klar zu werden:

  • Ist-Zustand
    • Bestand Mietverträge
    • Kündigung Mietverträge
    • Wahrscheinlichkeit der Erstreckung des Mietverhältnisses
    • Durchführbarkeit von Sanierungsarbeiten im vermieteten Zustand (vgl. OR 257h)
  • Soll-Zustand (Zwischennutzung)
    • Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen
    • Dauer der Zwischennutzung
    • Zielgruppe
    • Einhaltung der mietrechtlichen Rahmenbedingungen (Mietobjekt ist in dem zum Gebrauch vorausgesetzten tauglichen Zustand)
    • Realisierbarer Mietertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (OR 269 ff.)

Vorbehalt / Disclaimer

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