Vor Abschluss eines Mietvertrags im Rahmen der Zwischennutzung hat sich der Vermieter über den Ist- resp. Soll-Zustand der Vermietung klar zu werden:
- Ist-Zustand
- Bestand Mietverträge
- Kündigung Mietverträge
- Wahrscheinlichkeit der Erstreckung des Mietverhältnisses
- Durchführbarkeit von Sanierungsarbeiten im vermieteten Zustand (vgl. OR 257h)
- Soll-Zustand (Zwischennutzung)
- Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen
- Dauer der Zwischennutzung
- Zielgruppe
- Einhaltung der mietrechtlichen Rahmenbedingungen (Mietobjekt ist in dem zum Gebrauch vorausgesetzten tauglichen Zustand)
- Realisierbarer Mietertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (OR 269 ff.)