Branding
Die Vermarktung der Mietflächen auch in der Zwischennutzung gestaltet sich „gebrandet“ oft einfacher und kostengünstiger. Der Auftritt unter passendem Brand lässt die Bemühungen als professionell erscheinen und baut einen nachhaltigen Eindruck auf, auch auf das Projekt in seiner Endversion.
Massnahmen zur Förderung
Auch die Zwischennutzung erfordert ein Konzept. Im Rahmen der Eignerstrategie sind festzulegen:
- Zielpublikum als Mieter
- Vermeidung einer Arealbesetzung
- Vermeidung einer Arealverslumung
- Zeithorizont der Zwischennutzung
- Sanierungsaufwand für die Herstellung der Bauten zur Zwischennutzung
- Mutmassliches Mietzinsaufkommen
- Balance von Einnahmen und Ausgaben.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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