Einholen einer Baubewilligung für die Umnutzung
Für eine Umnutzung bzw. eine Zwischennutzung baulicher Anlagen muss eine Baubewilligung eingeholt werden. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Planung (Bestandesobjekt für die Zwischennutzung)
- Definition möglicher Nutzungen innerhalb des Altbestandes
- Abgenützte, verbrauchte oder in ihrer Tragstruktur (zB Bodentraglasten etc.) für industrielle und/oder gewerbliche Nutzung nicht mehr geeignete Bauten sind zu revitalisieren oder zu ersetzen. Ebenso ist den lärm-, wohn- und nutzungs-hygienischen Gebrauchsanforderungen von Mietern zB bei Lofts oder Büro-/Verkaufsräumen in ehemaligen Produktions- oder Lagerhallen entsprechend Rechnung zu tragen.
Sanierung Gebäudeunterhaltsnachholbedarf?
Neigt sich die Stammnutzung der Industrieanlage ihrem Ende zu, beschränkt sich die Eigner meist auf die Leistung des notwendigen Gebäudeunterhalts: Es nagt der Zahn der Zeit an den Bauten. Soll eine ordentliche Vermietung gegen adäquaten Mietzins erfolgen, erwarten die Mieter für ihr Image bei Mietarbeitern und Kunden vernünftig unterhaltene Mietobjekte; für solche Situationen ist der unterlassene Unterhalt nachzuholen. Nur bei Vermietungssituationen, die an blosse unentgeltliche Gebrauchsüberlassungen grenzen, haben sich die Mieter auch mit mässig bis nachlässig unterhaltenen, in bekanntem Zustande befindlichen Bauten zu bescheiden.
Sanitarische Einrichtungen
Solche Anlagen sind auch bei der Zwischennutzung oft an die aktuellen Anforderungen anzupassen bzw. zu ersetzen.
Schadstoffbeseitigung – Asbest
Von 1904 bis 1991 wurden im Hochbau asbesthaltige Produkte verarbeitet. Beim Rückbau von Asbest wird unterschieden in asbesthaltige Produkte mit fest gebundenem Asbest und solche mit schwach gebundenem Asbest.
Fest gebundener Asbest ist eher risikoarm und wird angetroffen in
- Grossformatigen Platten
- Dach- und Fassadenschiefer
- Wellplatten
- Gartenprodukten.
Schwach gebundener Asbest fand in nachgenannten Bauprodukten Verwendung:
- Leichtbauplatten
- Spritzbelägen
- Asbestpappen
- Boden- und Wandbelägen
- Rohrisolationen
- Elektrogeräten
- Asbestschnüren, Isolationsbändern und Dichtungsringen.
Asbestverdacht?
Es drängt sich vor einer Vermietung eine Materialanalyse und Risikoabschätzung durch eine Asbest-Fachperson auf.
Tipp:
Infrastrukturanlagen zur Gewerbepark-Bildung
Sofern und soweit in den einzelnen Gebäuden sanitarische Anlagen fehlen oder der Gewerbepark so gross ist, dass die Mieter und ihre Mitarbeiter über Verpflegungs- oder Einkaufs- bzw sonstige Einrichtungen verfügen sollten, sind solche internen Erschliessungseinrichtungen entsprechend bereitzustellen. Die Einleitung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Bewilligungsverfahren ist diesfalls unabdingbar.
Betriebsleitung
Bei grösseren Industriearealen mit vielen (Zwischen-)Mietern zeigt sich oft, dass die Betriebsleitung, mindestens aber ein Hauswart oder Technikmann, vor Ort zweckmässig ist. Es liegt am Eigner eine adäquate Organisation aufzubauen.