Bauen unterliegt einer behördlichen Kontrolle und ist oft mit zahlreichen rechtlichen Hürden verbunden. Der Baurechtliche Entscheid, d.h. die Baubewilligung, kann berechtigte Interessen Dritter betreffen. Der Baurechtliche Entscheid kann zudem auch negativ ausfallen.
Verschiedene Gesetze sehen sowohl für den Bauherrn als auch für Dritte Rechtsmittel und Rechtsbehelfe vor, mit welchen sich die betroffenen Personen gegen die Entscheide der Behörden wehren können.Dies ist in erster Linie der Baurekurs.
Unsere Website zum Baurekurs informiert Sie über die Möglichkeiten und das Verfahren im Kanton Zürich.