Der Bundesrat will die Sanierung von Unternehmen erleichtern und hat dazu eine Botschaft zur Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes verabschiedet, welche Schwachstellen des geltenden Rechts beseitigen soll. Das Konzernverhältnis wird in einzelnen Punkten der Teilrevision besonders berücksichtigt.
Künftig wird eine Nachlassstundung nicht mehr zwingend zu einem Nachlassvertrag oder zum Konkurs führen, und die Voraussetzungen für die Genehmigung des Nachlassvertrages werden herabgesetzt. Auch müssen Anteilshaber in Zukunft bei einem ordentlichen Nachlassvertrag einen eigenen Sanierungsbeitrag leisten, um eine gewisse Gleichbehandlung mit den Gläubigern zu erreichen. Zudem wird der aktienrechtliche Konkursaufschub aufgehoben und in das Nachlassverfahren des SchKG integriert.
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Nachlassverfahren / Nachlassvertrag
Medienmitteilung zur geplanten Teilrevision des SchKG | admin.ch