Wie die NZZ am Sonntag berichtet, verfügen in der Schweiz schätzungsweise 40% der Haushalte über eine Rechtsschutzversicherung. Doch diese gewährt keinen umfassenden Schutz: Gerade in Bereichen, in denen es häufig zu Streitigkeiten und Klagen kommt, bieten die meisten Anbieter keine Deckung. So sind familienrechtliche Streitigkeiten wie Scheidung oder Unterhalt, Erbschafts- und Nachbarrechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten über Eigentum und Besitz von Liegenschaften oder auch Steuer- und Baurechtsprozesse bei vielen Anbietern nicht gedeckt. Auch im Arbeitsrecht schränken die Versicherer die Deckung zunehmend ein. Abgesehen von Streitigkeiten mit Sozialversicherungen sind Streitfälle mit staatlichen Stellen ebenfalls vom Rechtsschutz ausgeschlossen.
Schätzt der Versicherer eine Klage, einen Rekurs oder eine Beschwerde als nicht erfolgsversprechend ein, kann er zudem auch die Kostenübernahme bei eigentlich gedeckten Streitfällen ablehnen.
Es lohnt sich also, vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau zu prüfen, welche Leistungen genau enthalten sind bzw. bei welchen Streitigkeiten die Kosten übernommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung macht zudem nur Sinn, wenn dem Versicherten die freie Anwaltswahl zugestanden wird. Ist dies nicht der Fall, müssen sich Versicherte im Streitfall von den Juristen ihrer Rechtsschutzversicherung vertreten lassen, welche die Kosten für ihren Arbeitgeber möglichst tief halten müssen. Auch sollte die Chemie zwischen Anwalt und Mandant stimmen, da die Rechtswahrung oft eine sehr persönliche Angelegenheit ist. Die freie Wahl eines Anwalts, der über entsprechende Ausbildung und Erfahrung verfügt, sollte daher in einer Rechtsschutzversicherung in jedem Fall gewährleistet sein.
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«Prozesskosten – Finanzierung eines Rechtsstreits»
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Informationen zu Rechtsschutzversicherungen
NZZ am Sonntag (21.11.2010): Kein Rechtsschutz bei Scheidung | nzz.ch