Bekannt ist, dass an der Bahnhofstrasse in Zürich teilweise hohe Schlüsselgelder bzw. Ablösesummen bezahlt werden, um ein Ladenlokal bzw. ein Geschäftslokal übernehmen zu können. Bei Schlüsselgeldern handelt es sich um finanzielle Leistungen, welche ein neuer Mieter gegenüber dem Vermieter oder dem ehemaligen Mieter erbringt, um ein laufende Mietverhältnis zu übernehmen. Schlüsselgeld wird auch als Ablösegeld, Key Money, Handgeld, Extrageld oder pas-de-porte bezeichnet.
Wie nun der Tagesanzeiger berichtet, soll sich diese Praxis nun vermehrt auch auf Gastwirte bzw. auf Gastro-Lokale ausweiten. Ein Vermieter habe für ein Restaurant in der Nähe des Löwenplatzes 13’000 Franken Monatsmiete und eine Ablösesumme von 700’000 Franken verlangt. Obwohl ein Wirt eine solche Summe gemäss dem Präsident vom Wirteverband Gastro Zürich in zehn Jahren nicht erwirtschaften könne, sei diese Praxis laut dem Mieterverband an lukrativen Standorten an der Tagesordnung. Jedoch werden solche Geschäfte nicht öffentlich gemacht. Denn wenn Mieter und Vermieter bzw. alter und neuer Vermieter wissentlich eine Schlüsselgeldvereinbarung treffen, handelt es sich dabei um ein so genanntes Koppelungsgeschäft, welches gemäss Mietrecht missbräuchlich und damit nichtig ist.
Linktipp
Informationen zu Schlüsselgeld und Koppelungsgeschäften
Informationen zur Miete von Geschäftsräumen / Ladenlokalen
TagesAnzeiger (08.12.2010): «Gastwirte zahlen in Zürich «Schmiergelder»» | tagesanzeiger.ch