(letztes Update: 08.04.2013)
Wer Wohneigentum besitzt, muss den Eigenmietwert der Liegenschaft als Einkommen versteuern. Schuldzinsen und Unterhaltskosten kann dagegen von den Steuern abgezogen werden. Dieses System steht seit längerem in der Kritik. Unterschiedliche Interessengruppen fordern die grundsätzliche Abschaffung des Eigenmietwertes.
Eine Initiative des Hauseigentümerverbandes, der pensionierten Hausbesitzern den Verzicht auf die Eigenmietwertbesteuerung ermöglichen wollte, wurde 2012 vom Volk abgelehnt. Der Bundesrat wollte mit einem Systemwechsel das Steuersystem für alle Hauseigentümer vereinfachen – sein indirekter Gegenvorschlag zur HEV-Initiative scheiterte jedoch im Parlament.
Seit ablehnung der Initiaitve «Sicheres Wohnen im Alter» wurden im Parlament verschiedene weitere Vorstösse zum Eigenmietwert eingereicht. Auch der Hauseigentümerverband hat erneut eine Motion eingereicht.
Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter»
Der Hauseigentümerverband HEV lancierte im Januar 2009 die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“. Diese Initiative möchte Rentnerinnen und Rentnern die Wahl lassen, auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten und dafür die Schuldzinsen der Liegenschaft nicht mehr abziehen zu können. Die jährlichen Unterhaltskosten sollen dagegen bis zu einem Höchstbetrag von 4000 CHF abzugsberechtigt bleiben. Vollumfänglich abzugsberechtigt wären ausserdem Massnahmen, die der Energieeffizienz, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen.
Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative
Der Bundesrat hatte sich bereits im Juni 2009 gegen die Volksinitiative ausgesprochen. Er lehnt die fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung ab, welche auf Rentnerinnen und Rentner beschränkt ist. Ein indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates zur Initiative, der auch verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Rechnung trägt, sollte das Steuerrecht in Bezug auf selbstgenutztes Wohneigentum vereinfachen. In der Folge wurde bei den Kantonen, den politischen Parteien sowie den Wirtschafts-Dachverbänden ein Vernehmlassungsverfahren zum Gegenvorschlag des Bundesrates durchgeführt.
Der Gegenvorschlag sah einen generellen „Systemwechsel“ für alle Hauseigentümer vor: Der Eigenmietwert soll in Zukunft kein steuerbares Einkommen mehr darstellen, dafür sollen die bisherigen Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgeschafft werden. Davon ausgenommen wären Ersterwerber von Liegenschaften, welche während zehn Jahren weiterhin Schuldzinsen von der Steuer abziehen könnten – dies jedoch nur in einem begrenzten Umfang. Weiterhin sollen besonders wirksame Umweltschutz- und Energiesparmassnahmen ebenfalls zum Abzug zugelassen bleiben.
Indirekter Gegenvorschlag und Volksinitiative abgelehnt
Am 14. März 2011 befasste sich der Ständerat mit der Revision der Wohneigentumsbesteuerung. Die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ wurde vom Ständerat abgelehnt, da durch die Privilegierung von Hauseigentümer im Rentenalter zwei Kategorien von Eigentümern geschaffen würden. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat sprach sich der Ständerat für den Gegenvorschlag aus, jedoch mit einer Änderung: Effektive Unterhaltskosten bis 6000 CHF pro Jahr sowie die doppelte Summe alle fünft Jahre sollen weiterhin von der Steuer abgezogen werden können.
Der Nationalrat hingegen entschied in der Sommersession 2011 entgegengesetzt zum Beschluss des Ständerates: Er lehnte den indirekten Gegenvorschlag ab und empfahl die Initiative des HEV zur Annahme. In der folgenden Wintersession fand der geänderte Gegenvorschlag auch im Ständerat keine Mehrheit mehr.
Die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» kam daher am 23. September 2013 an die Urne. Die Stimmberechtigten lehnten das Volksbegehren jedoch mit 52,6% ab.
Weitere Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Kurz nach der Ablehnung der HEV-Initiative an der Urne im September 2012 stand der Eigenmietwert bereits wieder auf der politischen Agenda. Im Nationalrat wurden allein bis Mitte Oktober 2012 sechs neue Vorstösse zum Eigenmietwert eingereicht.
Im März 2013 lancierte dann auch der Hauseigentümerverband einen neuen Vorstoss und reichte eine Motion ein. In dieser wird das Wahlrecht wieder aufgegriffen, das bereits in der abgelehnten Volksinitiative vorgesehen war. Der HEV schreibt zum neuen Vorstoss:
«Die Motion fordert keinen generellen Systemwechsel, denn dadurch würden namentlich jene Haushalte bestraft, die sich eine vollständige oder weitgehende Rückzahlung ihrer Hypothek nicht leisten können. […] Stattdessen nimmt die Motion die Idee eines Wahlrechts zur Eigenmietwertabschaffung gemäss der Volksinitiative ‹Sicheres Wohnen im Alter› wieder auf. Die Motion berücksichtigt jedoch die von Gegnern im Abstimmungskampf vorgebrachte Kritik. Um eine Bevorzugung einer bestimmten Eigentümergruppe zu vermeiden, wird das Wahlrecht nicht mehr auf Pensionäre beschränkt. Stattdessen sieht die Motion ein einmaliges Wahlrecht für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer vor, die ihren Erstwohnsitz in den eigenen vier Wänden haben. Damit werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Eigentum als Hauptwohnsitz nutzen, gleich behandelt. Wird das Wahlrecht ausgeübt, so entfällt die Eigenmietwertbesteuerung, im Gegenzug werden die heutigen Abzüge aufgehoben bzw. beschränkt.»
Das Wahlrecht stösst jedoch auf breite Kritik, da so Steuerschlupflöcher geschaffen würden und hohe Steuerausfälle zu befürchten seien: Solange ein Hauseigentümer hohe Schulden hat, profitiert er vom heutigen System – hat er die Schulden abbezahlt, könnte er mit dem Wahlrecht ins neue System wechseln und weiterhin profitieren.
Ob einer der neuen Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts erfolgreich ist, wird sich zeigen. Ähnliche Anliegen in den vergangenen Jahren scheiterten jedoch alle. Zurzeit scheine einzig eine Abschaffung des Eigenmietwerts in Kombination mit Unterhaltsabzügen für energetische Sanierungen und Schuldzinsabzügen für Erstkäufer mehrheitsfähig. Dies schrieb der TagesAnzeiger im Oktober 2012. Bei den Kantonen werden jedoch auch die neuen Vorstosse auf Widerstand stossen. Diese wollen an der heutigen Regelung festhalten.