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Arbeitsrecht

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Betriebsunfall: Wer bezahlt bei Unfällen am Arbeitsplatz?

Datum:
25.07.2011
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitsunfälle, auch Berufs- oder Betriebsunfälle genannt, zählen leider zum Arbeitsalltag:

Im Jahr 2009 wurden in der Schweiz 248’278 anerkannte Berufsunfälle registriert. Der Grossteil von 235’494 Unfälle ereignet sich direkt bei der Arbeitstätigkeit. Daneben wurden 1’541 Unfälle auf dem Arbeitsweg registriert und 11’980 bei Sport und Spiel; 1’861 Unfälle wurden durch Streit oder kriminelle Handlungen verursacht.

1’058 Arbeitnehmer wurden 2009 als Folge eines Arbeitsunfalls invalid; 174 Personen verloren ihr Leben.

Besonders gefährdet für Arbeitsunfälle sind Berufstätige in folgenden Branchen:

Branche Anerkannte Berufsunfälle –
Anzahl je 1000 Versicherte
Forstwirtschaft 230
Bau 171
Landwirtschaft / Jagd  167
Holzherstellung  167
Rückgewinnung  161
Gewinnung Steine/Erde, Bergbau  138
Herstellung Metallerzeugnisse  133
Kultur / Sport / Unterhaltung  120
Herstellung Automobile/-bestandteile 117
Abwasser / Abfall / Entsorgung 112
Verarbeitung Stein/Erde, Herstellung Glas/Keramik 106

Quelle: Statistik der Unfallversicherung UVG

Arbeitsunfälle ziehen nicht nur Leid und Schaden nach sich, sondern sind auch finanziell schwierig zu handhaben: Gesundheitsschäden, insbesondere Versorgerschäden, generieren schnell einmal hohe Interesse- bzw. Streitwerte.

Der verunfallte Arbeitnehmer ist als Opfer nur begrenzt oder gar nicht in der Lage, die finanziellen Folgen des Unfalls selbst zu regeln; auch fehlt meist die Erfahrung im Umgang mit solchen Ereignissen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Berufsunfällen mehrere Haftpflichtige betroffen sein können. Eine detaillierte Dokumentation des Unfallhergangs ist zudem in vielen Fällen nicht vorhanden. Die Einigungsbereitschaft der möglichen Leistungserbringer ist daher oft gering; für den Verunfallten entsteht damit ein grosses Streitrisiko.

Mögliche Leistungserbringer bei einem Arbeitsunfall

Bei einem Arbeitsunfall kommen mehrere Erbringer von Versicherungs- und Schadenersatz-Leistungen in Frage:

  • Unfallversicherer
    • Welcher Versicherer ist zuständig?
    • Sind bereits Leistungen erfolgt?
    • Leistungskürzungen?
    • Regress?
  • Arbeitgeber und/oder Betriebshaftpflichtversicherer
    • Subrogation des Versicherers?
    • Haftpflichtprivileg?
    • Arbeitssicherheit?
    • Verdienstausfall?
    • Lohnfortzahlungspflicht?
    • Haushaltsschaden?
    • Genugtuung?
  • Zusatzversicherer des Arbeitgebers und/oder des Verunfallten
  • Alters- und Hinterbliebenenversicherer
  • Invalidenversicherer
    • Leistungsarten?
    • Kollisionen zu anderen Versicherungen?
    • IV-Renten-Anspruch?
  • Vorsorgeversicherer
    • Welche Vorsorgeeinrichtung ist zuständig?
    • Invalidität?
  • Drittschädiger und/oder Haftpflichtversicherer

Meist liegt es am Anwalt des Geschädigten, den genauen Sachverhalt und Unfallhergang aufzuarbeiten und die Beweissicherung soweit möglich nachzuholen. Es gilt im Detail abzuklären, welche Leistungserbringer zuständig sind und wie und in welchem Masse der Verunfallte anspruchsberechtigt ist. Erst dann kann beurteilt werden, ob die möglichen Leistungserbringer einen für den Verunfallten akzeptablen Vorschlag unterbreiten. Ist dies nicht der Fall, gilt es abzuwägen, ob die Chancen und Risiken eines Prozesses eingegangen werden sollen. Die gleichen Fragen stellen sich umgekehrt auch für die angerufenen Leistungserbringer, insbesondere ggf. für den Arbeitgeber.

Die Geltendmachung der Ansprüche des Verunfallten sind ebenso vielfältig wie die möglichen Leistungsträger. Zur Vermeidung von Konflikten unter den möglichen Leistungsträgern und Doppelzahlungen müssen zudem Taggelder und Renten koordiniert werden. Nach einem Arbeitsunfall sind weiter die unterschiedlichen Verjährungsfristen zu beachten.

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