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Eherecht / Eheschliessung / Ehe / Eherecht / Ehescheidung

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Heiratshäufigkeit

Datum:
23.06.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Indikatoren und Tendenzen

Einleitung

Die Heiratshäufigkeit hatte in den letzten Jahren sukzessive abgenommen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt regelmässig die Heiratsziffer und analysiert die einzelnen Kennzahlen nach Staatsangehörigkeit, Erstheirat, Durchschnittsalter bei der Erstheirat, Anteil der Nichtledigen und Heiratshäufigkeit nach Geburtsjahrgang.

Entwicklung der Heiratsziffer gesamtschweizerisch wieder leicht steigend

Die Heiratsziffer ist in nach einem Rückgang während der letzten Jahre erstmals wieder steigend.

2010 2011 2012 2013 2014
Total 43’257 42’083 42’654 39’794 41’223
Schweizer mit Schweizerin 22’058 21’516 21’685 19’517 20’375
Schweizer mit Ausländerin 8328 8104 8336 7791 8023
Ausländer mit Schweizerin 7000 6836 6819 6572 6683
Ausländer mit Ausländerin 5871 5627 5814 5914 6142
Erstheiraten
Männer 33’160 32’196 33’145 30’901
Frauen 34’367 33’480 34’276 32’075

Ab 2010: Neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung, die zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst.

2014: provisorische jährliche Ergebnisse
— = Diese Daten sind noch nicht verfügbar

Quelle: BEVNAT, ESPOP, STATPOP

Erstheiratsziffer

Die sog. „zusammengefasste Erstheiratsziffer“ weist den durchschnittlichen Prozentanteil der ledigen Personen (Männer oder Frauen) aus, die vor dem Erreichen des 50. Altersjahres erstmals heiraten. Gemäss BFS wurde die Altersbegrenzung auf 50 Jahre wegen den Auswirkungen des Fruchtbarkeitsverhaltens gewählt.

Männer Frauen
2009 2011 2013 2009 2011 2013
Schweiz 59.1 57.7 53.7 64.2 62.8 58.7

Kantone mit der höchsten und niedrigsten Erstheiratsziffer sind laut Bundesstatistik:

  • Männer
    • Höchste Erstheiratsziffer
      • Schwyz (59,5 %)
    • Niedrigste Erstheiratsziffer
      • Waadt (47,0 %)
  • Frauen
    • Höchste Erstheiratsziffer
      • Nidwalden (72,5)
    • Niedrigste Erstheiratsziffer
      • Waadt (50,4 %)

Durchschnittsalter bei der Erstheirat

Das Alter der Erstheiratenden ist sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen weiterhin steigend:

in Jahren

Männer Frauen
2009 2011 2013 2009 2011 2013
Schweiz 31.5 31.8 31.8 29.2 29.5 29.6

Kantone mit den durchschnittlich jüngsten und ältesten Erstheiratenden sind laut Bundesstatistik:

  • Männer
    • Durchschnittlich jüngste Erstheiratende
      • Jura (30,2 Jahre)
    • Durchschnittlich älteste Erstheiratende
      • Uri (33,1 Jahre)
  • Frauen
    • Durchschnittlich jüngste Erstheiratende
      • Jura (28,0 Jahre)
    • Durchschnittlich älteste Erstheiratende
      • Nidwalden (31,0 Jahre)

Fazit

Nach einer anhaltenden Baisse steigt die Heiratsziffer wieder an. Die „Heiratshäufigkeit je Geburtsjahrgang“ als Langzeitindikator bleibt aber weiterhin sinkend.

Die Erstheiratsziffer ist trotz Anstieg der Heiratsziffer weiterhin sinkend. Nach wie im Steigen ist das Durchschnittsalter bei der Erstheirat, sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen.

Wie sich die uneinheitliche Entwicklung fortsetzt, werden die statistischen Daten der nächsten Perioden weisen.

Kurzüberblick zum Rechtlichen der Heirat

Das geltende Eherecht sieht bei der Eheschliessung immer noch die Vorstufe der „Verlobung“ vor und sieht für eine Heirat folgende Rahmenbedingungen vor:

  • Ehefähigkeit
    • Urteilsfähigkeit und Mündigkeit (18 Jahre)
    • Keine Ehehindernisse wie Verwandtschaft, Stiefkindverhältnis, bestehende Ehe
  • Ehevorbereitungsverfahren
    • Gesuch um Vorbereitung des Durchführungsverfahrens
    • Für Auslandschweizer und Ausländer in der Schweiz gelten spezielle Formalien
  • Prüfung
    • Das Zivilstandsamt prüft die Ehevoraussetzungen und die Dokumente
  • Trauung
    • Trauung durch den Zivilstandsbeamten nach einer 10-tägigen Bedenkfrist der Brautleute vor 2 mündigen und urteilsfähigen Trauzeugen und entsprechender Verurkundung
  • Namensbildung
    • Seit 2013 müssen sich die Ehepaare nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden
    • Die komplexen Namensbildungsmöglichkeiten sind im konkreten Einzelfall abzuklären

Weiterführende Informationen

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