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Referenzzinssatz

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Keine Reduktion per September 2015

Datum:
02.09.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
hypothekarischer Referenzzinssatz, Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen, Referenzzinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mietzinsanpassungsmöglichkeit bei hypothekarzinsbasierten Mietverhältnissen

Seit September 2008 gilt in der ganzen Schweiz für Mietzinse, deren Änderbarkeit sich am Hypothekarzinssatz orientieren, ein einheitlicher Referenzzinssatz (VMWG 12a). Zuvor war in den Kantonen der „Zinssatz für variable Hypotheken“ massgebend.

Der „hypothekarische Referenzzinssatz“ stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken.

Das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vermeldete heute, dass sich der Referenzzinssatz per September 2015 nicht verändere: Weiterhin gilt der Referenzzinssatz von 1.75%.

Referenzzinssatz

  • vom 03.09.2013 – 01.06.2015
    • 2 %
  • vom 02.06.2015 bis 02.09.2015 auf weiteres (nächste Änderung)
    • 75 %
  • ab 02.09.2015 bis auf weiteres (nächste Änderung)
    • 75%

Anspruch auf Mietzinssenkung

Der Nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie, welchen Senkungsanspruch Sie aufgrund Ihres aktuellen Mietzinses haben:

Beispiel: Senkungsanspruch bei einem Referenzzinssatz von 1,75%
(Stand 02.09.2015)
Beruht Ihre Miete auf einem Zinssatz von… …haben Sie bei einem Referenzzinssatz von 1,75% Anspruch auf eine Mietzinsreduktion um:
3,75% – 19,35%
3,50% – 17,36%
3,25% – 15,25%
3,00% – 13,04%
2,75% – 10,71%
2,50% – 8,26%
2,25% – 5,66%
2.00% – 2,91%

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