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BR setzt revidierte CO2-Verordnung per 01.01.2022 in Kraft

Datum:
26.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Steuern Privatpersonen, Unternehmenssteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anpassung der Emissionsvorschriften

Der Bundesrat (BR) hat entschieden, die Emissionsvorschriften anzupassen für

  • Personenwagen
  • Lieferwagen
  • leichte Sattelschlepper. 

Neu müssen die Autoimporteure auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge Sanktionen bezahlen, wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen.

  • Der BR hat am 24.11.2021 die entsprechende CO2-Verordnung überarbeitet und per 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
  • Im Zuge der Revision der Verordnung wird auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung revidiert.
    • Neu müssen Chemieunternehmen Lachgas-Emissionen vermeiden.

Einleitung

Mit der revidierten CO2-Verordnung werden die Emissionsvorschriften für eingangs genannten Fahrzeuge angepasst:

  • Die Autos, welche von den Autoimporteuren in die Schweiz eingeführt und erstmals zugelassen werden, müssen die geltenden CO2-Zielwerte einhalten.

Wenn die importierten Wagen zu viel CO2 ausstossen, müssen die Importeure eine Sanktion bezahlen:

  • Bisher konnten die Importeure in einer Übergangsphase einen Teil ihrer Personenwagen von der Überprüfung der CO2-Zieleinhaltung ausschliessen (so genanntes «Phasing-In»).

Es handelte sich dabei jeweils um die klimaschädlichsten Autos ihrer Flotte.

Diese Regelung wird aufgehoben, sodass ab 2022, wie in der EU, auch diese Personenwagen den CO2-Zielwert erfüllen müssen:

  • Auch Fahrzeuge von Nischen- und Kleinherstellern sollen unter dieselben Vorgaben wie die übrigen Fahrzeuge fallen.

Die Motion (20.3210) wird damit erfüllt.

Lachgas-Emissionen werden strenger reguliert

Mit den Anpassungen der CO2-Verordnung wird auch eine Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft gesetzt:

  • Neu wird Lachgas unter der ChemRRV reguliert:
    • Damit müssen Unternehmen der Chemieindustrie künftig ihre Lachgas-Emissionen mit technischen Mitteln vermeiden.
    • So können Lachgasquellen eingedämmt werden.
  • Diese Anpassung der ChemRRV erfolgt im Nachgang zu den Lachgas-Emissionen der Firma Lonza.

Harmonisierung der Benchmarks im Emissionshandelssystem

Der BR hat zudem entschieden, die Benchmarks zur Berechnung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten im Emissionshandelssystem (EHS) anzupassen.

Erhöhung CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffe

Ab dem 01.01.2022 wird die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe von CHF 96 auf CHF 120 pro Tonne CO2 erhöht.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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