Sie befinden sich: Home » Baurecht: Kein Mietvertragsübergang auf den Grundeigentümer bei Heimfall
ZGB 261 Abs. 1 / ZGB 779c
Der Untergang des Baurechts infolge Heimfalls stellt keine Veräusserung im Sinne von OR 261 Abs. 1 dar.
War der Heimfall für den Mieter vorhersehbar, kommt ein Mietvertragsübergang analog eines Eigentümerwechsels gemäss OR 261 Abs. 1 nicht in Betracht. Entsprechend geht das Mietverhältnis nicht auf den Grundeigentümer über.
Quelle
BGE 4A_553/2015 vom 10.03.2016 = BGE 142 III 329 ff.
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