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Baurecht: Kein Mietvertragsübergang auf den Grundeigentümer bei Heimfall

ZGB 261 Abs. 1 / ZGB 779c

Datum:
15.12.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Thema:
Baurecht: Kein Mietvertragsübergang auf den Grundeigentümer bei Heimfall
Stichworte:
Baurecht
Erlass:
ZGB 261 Abs. 1 / ZGB 779c
Entscheid:
BGE 4A_553/2015 vom 10.03.2016   =   BGE 142 III 329 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Untergang des Baurechts infolge Heimfalls stellt keine Veräusserung im Sinne von OR 261 Abs. 1 dar.

War der Heimfall für den Mieter vorhersehbar, kommt ein Mietvertragsübergang analog eines Eigentümerwechsels gemäss OR 261 Abs. 1 nicht in Betracht. Entsprechend geht das Mietverhältnis nicht auf den Grundeigentümer über.

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