LAWNEWS

Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht / Sachenrecht / Immobilien

QR Code

Baurecht: Kein Mietvertragsübergang auf den Grundeigentümer bei Heimfall

Datum:
15.12.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 261 Abs. 1 / ZGB 779c

Der Untergang des Baurechts infolge Heimfalls stellt keine Veräusserung im Sinne von OR 261 Abs. 1 dar.

War der Heimfall für den Mieter vorhersehbar, kommt ein Mietvertragsübergang analog eines Eigentümerwechsels gemäss OR 261 Abs. 1 nicht in Betracht. Entsprechend geht das Mietverhältnis nicht auf den Grundeigentümer über.

Quelle

BGE 4A_553/2015 vom 10.03.2016   =   BGE 142 III 329 ff.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.